Schon seit Tagen geistert „ein Gespenst“ durch die Blog- und Web-Welt, noch dazu ein sehr reales Gespenst.: Das Gespenst des Link-freien Internets. Kaum jemand kann überblicken, was dieses Urteil alles nach sich zieht. Wie stellen sich die Richter das den praktisch vor? Offensichtlich muss man nun ja alle Blog- und Website-Betreiber anschreiben und wird von allen angeschrieben werden, die in einem „Link-Verhältnis“ von oder zu mir stehen. Keine Ahnung wie man das bewältigen soll. Ich weiß gar nicht, wie ich reagieren soll, wenn ich zukünftig von Blog-XY oder gar von Google eine entsprechende Anfrage bekomme.
Dazu kommt ja noch, dass es in dem vorliegenden Fall um ein unter der CC stehendes Bild ging, dass der nicht (direkt) beklagte Webseitenbetreiber nur fehlerhaft benutzt hat. Ich vermutet mal, dass der (Dritte) das nicht absichtlich gemacht hat und bei entsprechendem Wissen auch reagiert hätte. Wenn also der tatsächlich Beklagte Linksetzer den Inhaber der Seite mit dem Bild angefragt hätte, dann hätte der Linksetzer sicher auch „nur“ erfahren, dass alles gut ist, weil das Bild nach CC benutzbar ist. – Es hätte (in dem Fall) also nichts geändert. – Und das ist nur einer von sehr vielen Gedanken, die ich dazu habe.
Heute las ich von eine Pedition von Michael GrafRette den Link! EuGH-Entscheid zur Linkhaftung kippen!„, an der ich mich dann, noch vor dem Frühstück, schnell beteiligte.
ZugvögelWenn ich schon lese, dass der Richter es als zumutbar bezeichnet, für jeden Link auf der eigenen Webseite eine Anfrage an den Betreiber des Zieles zu starten, dann zeigt das zusätzlich zum gemachten Urteil, die anmaßende Ahnungslosigkeit des Richters und auch dessen Überheblichkeit. Eigentlich müsste man mal nachsehen, ob der Richter eine (dienstliche) Webseite hat und ihn dann genau solche Anfragen schicken. Mal sehen wie er oder sein Amt reagiert?
Ich jedenfalls empfinde es unzumutbar, als Betreiber eines möglichen Link-Ziels, auch nur auf eine Anfrage in diese Art reagieren zu müssen. Wenn diese Rechtsauffassung mal jemand in die Tat umsetzt und mich danach fragt, ob mit meinen Fotos alles rechtens ist, zeige ich dem einen Vogel. Gerade im Bereich Foto-Recht existiert so viel Unsicherheit, dass ich mir nicht mal bei dem hier gezeigten, selbst-geknipsten Zugvögel-Bild sicher sein kann, dass ich nicht gegen irgendetwas verstoßen habe.

Tut mir leid, aber ich finde das gemachte Urteil so realitätsfern und die Begründung so anmaßend, dass ich nur hoffen kann, dass dieser Richter sich mehr auf seine Kernkompetenz (welche auch immer das ist) besinnt und Neuland-Dinge, die er nicht erfassen kann, anderen überlässt.

Nachtrag:
Interessant wäre ja mal nachzusehen, ob der Richter auch schon mal ein Staatsexamen, eine Magister- oder Doktor-Arbeit abgegeben hat und ob er bei seinen Literaturhinweisen auch darauf geachtet hat, dass die „verknüpfte“ Literatur alle Rechte ordnungsgemäß beachtet hat und vor allem, ob er sich die zumutbare Arbeit gemacht hat, alle Autoren danach zu befragen. – Damit kriegt man ihn bestimmt.